Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung
der Volksschule Neusiedl an der Zaya

Vereinbarungen sichern und verbessern die Schulqualität

Die Schule ist Arbeitsplatz und Ort der Begegnung für Schüler, Lehrer und Eltern (Erziehungsberechtigte). Um das Zusammenleben und Zusammenarbeiten in einem harmonischen Schulklima möglichst angenehm zu gestalten, ergeben sich für alle Schulpartner Rechte und Pflichten.

 

Allgemeines

    • Die Schulordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule. Sie wird im Schulforum beschlossen, den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Kenntnis gebracht und mit den Schülern besprochen.
    • Die von jeder Klasse mit dem Klassenlehrer erarbeitete Klassenordnung und die Verhaltensregeln sind Bestandteil der Schulordnung und von allen einzuhalten.
    • Die Erziehung der Kinder ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern/Erziehungsberechtigten.
    • Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Schulgebäude den Schülern sowie den Lehrern vorbehalten. Deshalb sind die Schüler vor der Schultür zu verabschieden und zu erwarten.
    • Überbekleidung, Schirme und Straßenschuhe werden in der Garderobe Die Straßenschuhe werden geordnet hingestellt, die Hausschuhe kommen auf die Ablage unter den Garderobenbänken. Die Gänge und Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
    • Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten alle Kleidungsstücke mit dem Namen des Schülers versehen werden.
    • Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrer begegnen einander freundlich und höflich. Auf andere zu achten, ihnen wenn nötig, zu helfen, Türen aufzuhalten oder einander zu grüßen, sind selbstverständliche Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und in Streitfällen schlichtend einzugreifen, ist an unserer Schule erwünscht.

Aufenthalt in der Schule

    • Das offizielle Betreten des Schulhauses erfolgt ab 7:30 Uhr.
    • Während des Unterrichtes darf der Schüler die Klasse oder einen anderen Unterrichtsraum (Werkraum, Turnsaal, …) nur mit Genehmigung des Lehrers verlassen. Dies gilt sinngemäß auch für Schulveranstaltungen. Verlässt ein Schüler unerlaubt den Unterricht, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten – oder bei Unerreichbarkeit – die Polizei benachrichtigt.
    • Nach dem Unterricht oder der Nachmittagsbetreuung ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.
    • Das Betreten der Schulliegenschaft außerhalb des Schulbetriebes ist schulfremden Personen grundsätzlich verboten. Schulfremde Personen haben beim Betreten des Gebäudes ihre Anwesenheit einer Lehrperson zu melden!
    • Bei Abendveranstaltungen für Eltern/Erziehungsberechtigte (Schulforum, Sprechtag,…) gibt es keine Beaufsichtigung der Kinder durch Lehrer. Eltern/Erziehungsberechtigte sind für ihr eigenes Kind verantwortlich.

 

Rechte und Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten

    • Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
    • Eltern sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers einzuwirken, sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen.
    • Ein Informationsaustausch (Krankmeldung, Turnunterricht – Befreiung, …) findet über SchoolFox statt.
    • Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben jede Änderung, die den Schüler betreffen (Adresse, Telefonnummer,…), unverzüglich dem Klassenlehrer bzw. in der Direktion zu melden.
    • Meldepflichtige Krankheiten bzw. auch Lausbefall sind der Schulleitung aber auch der Nachmittagsbetreuung unverzüglich zu melden! Ein Wiederbetreten der Schule ist erst nach Vorlegen eines ärztlichen Attests gestattet.
    • Bei Beschädigung fremden Eigentums haben die Eltern dafür zu sorgen, den Schaden zu ersetzen.

 

Rechte und Pflichten der Schüler

    • Der Schüler muss zum Unterricht pünktlich erscheinen und regelmäßig daran teilnehmen (Schulpflicht!). Auch verbindliche und unverbindliche Übungen, für die der Schüler angemeldet ist, müssen regelmäßig besucht werden.
    • Der Schüler hat die nötigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in Ordnung zu halten. Er soll seine Arbeitsmittel und die schulischen Einrichtungen schonend behandeln.
    • Die dem Schüler aufgetragenen Übungen sind sorgfältig und genau zu erledigen und dem Lehrer zur Kontrolle und Korrektur vorzulegen.
    • Der Umgang zwischen Schülern, Lehrern und Eltern/Erziehungsberechtigten soll in höflicher, sachlicher und freundlicher Form erfolgen.
    • Auf eine gewählte Sprache innerhalb, aber auch außerhalb des Unterrichts ist zu achten und auf beleidigende Ausdrücke oder Gesten ist zu verzichten. Schimpfwörter sind zu vermeiden und körperliche Angriffe gegen Mitschüler oder sogar Lehrkräfte sind sofort zu unterlassen. Bei Unstimmigkeiten und Streit sollen sich alle Beteiligten um eine gemeinsame Lösung bemühen.
    • Laufen, Raufen und Herumtollen ist im gesamten Schulgebäude wegen der Unfall- und Verletzungsgefahr nicht gestattet.
    • Gänge und WC-Anlagen müssen sauber gehalten werden.
    • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Missachtung der Vorschrift sind diese dem Lehrer auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen. Sicherheitsgefährdende Gegenstände müssen dem Schüler sofort abgenommen und dürfen nur den Eltern/dem Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden.
    • Der Gebrauch von Mobiltelefonen/Notfalluhren/Smartwatches durch die Schüler ist in der Schule untersagt. Werden diese mitgebracht, sind sie auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen. Es besteht keine Haftung durch den Schulerhalter bzw. Pädagoginnen oder Pädagogen bei eventuellen Beschädigungen oder Verlusten!
    • Den Anweisungen aller Pädagoginnen, Pädagogen und der Schulwartin ist Folge zu leisten.

 

Fernbleiben vom Unterricht

    • Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Schule und die Schulische Nachmittagsbetreuung bei Fernbleiben vom Unterricht umgehend über SchoolFox zu benachrichtigen und den Verhinderungsgrund bekannt zu geben. In besonderen Fällen hat die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu erfolgen. In Absprache mit dem Lehrer soll versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
    • Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann auf Ansuchen erteilt werden.
    • Das unentschuldigte Fernbleiben von schulpflichtigen Kindern wird als Verwaltungsübertretung durch die Bezirksverwaltungsbehörde geahndet. Die Erziehungsberechtigten tragen nämlich die Verantwortung, dass ihr Kind die Schule auch tatsächlich besucht.

 

Schulweg

    • Die Mitnahme von Skootern, Kickboards, Roller, Skateboards, Rollerblades, Rollschuhen, Fahrrädern u. dgl. ist zu unterlassen! (Siehe StVO!)
      Ausnahme: In Begleitung von Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. im Rahmen des Schulunterrichts bei sportlichen Aktivitäten.

 

Sicherheitsbestimmungen

    • Fenster dürfen nur vom Lehrer oder in seinem Auftrag geöffnet oder bedient werden. Das Hinauslehnen oder das Sitzen auf den Fensterbänken ist nicht erlaubt.
    • Stört ein Schüler oder eine Schülerin den geordneten Ablauf einer Schulveranstaltung oder wird durch sein Verhalten die eigene oder die körperliche Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, so kann er/sie von dieser Schulveranstaltung ausgeschlossen oder eine Teilnahme daran untersagt werden. Während dieser Zeit wird der Betroffene jedoch einer anderen Klasse zugeteilt und hat dort den Unterricht zu besuchen!
    • Im Sportunterricht muss Turnkleidung getragen werden. Schmuck und Uhren stellen eine Gefährdung im Sportunterricht dar und dürfen beim Turnen nicht getragen werden. Auch Ohrringe und Piercings müssen abgenommen oder mit Pflaster abgedeckt werden. Freundschaftsbänder (oder ähnliches), die nicht abgenommen werden können, sind durch Schweißbänder abzudecken. Lange Haare sollen im Turnunterricht mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Keine Haftung durch den Schulerhalter bzw. Lehrer bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Wertgegenständen!
    • Turngeräte dürfen ohne Genehmigung des Lehrers nicht verwendet werden.
    • Halten sich die Schüler nicht an Regeln oder beschädigen mutwillig das Gemeindeeigentum, müssen die angerichteten Schäden ersetzt oder wiedergutgemacht werden – bzw. haben die Eltern/Erziehungsberechtigten die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
    • Aus Sicherheitsgründen darf im gesamten Schulgebäude nicht gelaufen werden.
    • Ereignisse, die die Sicherheit der in der Schule anwesenden Personen gefährden können, sind unverzüglich der Schulleitung oder dem Lehrpersonal zu melden.
    • Bei Katastrophenfällen haben sich die Schüler strikt an die Weisungen der Pädagogen zu halten. Die für den Ernstfall vorgesehenen Fluchtwege sind zu benützen.

 Hinweis: Personenbezogene Bezeichnungen, wie z.B. „Schüler“ oder „Lehrer“ umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.